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Informationen aus dem Fachbereich Buchhaltung

10. Dezember 2019 von Saskia Schwyn

Jahresabschluss 2019

Damit wir den Jahresabschluss 2019 möglichst effizient durchführen können, sind wir auf Ihre Hilfe und Daten angewiesen. Auf unserer Homepage finden Sie die aktuelle Liste «Angaben für den Jahresabschluss» unter: hst.vitaperspektiv.ch/buchhaltung

In diesen Tabellen können alle benötigten Angaben eintragen werden. Danach bitten wir Sie, uns die Listen und allfällige Belege zuzustellen. Falls Sie eigene Listen mit denselben Angaben haben, können Sie uns selbstverständlich diese zukommen lassen.

Tipps zur Vereinfachung des Buchhaltungs-Abschlusses 2019:

  • Rechnungen, welche das Jahr 2019 betreffen, bitte möglichst noch im Dezember 2019 bezahlen.
  • Rechnungen (z. B. Versicherungen), die bereits das Jahr 2020 betreffen, möglichst erst im Januar 2020 erfassen und bezahlen.
  • Stellen Sie uns bereits die ersten Monate der Buchhaltung 2020 zu. Dies vereinfacht uns den Abgleich über den Abschlussstichtag.

Hinweise zur (steuerlichen) Abschlussgestaltung

Im Zusammenhang mit der vom Volk beschlossenen «Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF)» treten per 1. Januar 2020 neue Bestimmungen in Kraft. Wir empfehlen, diese bei der Gestaltung des Jahresabschlusses 2019 bereits zu beachten. Im speziellen sind dies:

  • Berücksichtigung der geänderten Steuersätze bei der Berechnung der Steuerabgrenzung (u.a. gesenkte Kapitalsteuer von nur noch 0.05 Promille).
  • Dokumentation der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (neu ist ein steuerlicher Zusatzabzug möglich).
  • Prüfen der Auswirkungen einer sogenannten Patentbox für Unternehmen, welche Patente besitzen.
  • Bei Holding- und Domizilgesellschaften: Auflösung von allfälligen stillen Reserven auf Beteiligungen im noch steuerbegünstigten 2019 (nachher werden bei einem Verkauf die stillen Reserven als Gewinn besteuert, was den Wegfall der Spezialbesteuerung bedeutet).

Kategorie: Buchhaltung, Personaladministration, Steuern

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