Vor rund 13 Jahren wurde die 13-stellige anonyme AHV-Nummer eingeführt. Die Übergangsfrist, die „alte“ AHV-Nr. weiterhin verwenden zu können, ist per 31.12.2020 abgelaufen. Das Formular «Lohnausweis» wurde angepasst und muss für Lohndeklarationen 2021 zwingend verwendet werden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmenden die erbrachten Leistungen mit dem Formular «Lohnausweis» bzw. «Rentenbescheinigung» zu bestätigen. Dieses Formular wurde nun minim angepasst. Im Feld C «AHV-Nr.» ist nur noch die «neue» anonyme 13-stellige AHV-Nummer einzusetzen, welche im Jahr 2007 eingeführt wurde. Die «alte» AHV-Nummer ist nicht mehr zu verwenden. Dafür kann in einem neuen Feld nebenan optional das Geburtsdatum des Arbeitnehmers angegeben werden – was natürlich die Deklaration der 13-stelligen AHV-Nummer nicht ersetzt. Bei einer Rentenbescheinigung hingegen ist es möglich, nur das Geburtsdatum anzugeben.
Die Arbeitgebenden müssen ab dem Jahr 2021 die neuen Formulare verwenden. Bitte klären Sie mit dem Anbieter Ihrer Lohnsoftware, ob das neue Formular 2021 bereits hinterlegt ist.
Manuell ausfüllbare Formulare oder weitere Informationen finden Sie direkt bei der Eidgen. Steuerverwaltung:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/ direkte-bundessteuer/dienstleistungen/ formulare/lohnausweis.html#-530471090
Bei Fragen steht Ihnen das Team der Vita Treuhand AG gerne zur Verfügung.