Der Bund setzt fortlaufend AGOV ein als 2-Faktor-Authentifizierung für Zugänge zu Online-Diensten der Behörden. Einige Hinweise hierzu:
AGOV: einziges Behördenlogin der Schweiz ab 2027
- Mit AGOV als einzigem Login soll zukünftig auf die Online-Dienste verschiedener Behörden zugegriffen werden. Die Anwendungsmöglichkeiten werden fortlaufend ausgebaut.
- Die Registrierung ist persönlich und nur einmal möglich pro Mail-Adresse. Wenn auf dieselbe Mailadresse bereits ein CH-Login (bisherige Berechtigungsverwaltung des Bundes) besteht, wird dies erkannt. Bisherige Berechtigungen werden automatisch auf das AGOV-Profil übertragen.
- Wichtig: im AGOV-Profil werden behördenübergreifende persönliche Berechtigungen abgespeichert. Für unterschiedliche Rollen sollten daher zwingend eigenständige AGOV-Konten auf unterschiedliche Mail-Adressen eingerichtet werden (z.B. MWST-Deklaration für Unternehmen oder EasyGov-Meldepflichten über ein geschäftliches AGOV-Profil, hingegen die persönliche Steuererklärung oder Prämienverbilligungen über ein privates AGOV-Konto).